DIE GRUNDRECHTE
An
erster Stelle der Verfassung steht der Grundrechtskatalog mit der Verpflichtung
des Staates, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Ergänzt wird
diese Garantie durch das allgemeine Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit. Es verleiht umfassenden Schutz gegen rechtswirdige Eingriffe
des Staates. Auf die Achtung der Menschenwürde und die Freiheit der
Persönlichkeit können sich Deutsche wie Ausländer gleichermaßen berufen. Zu den
klassischen Freiheitsrechten, die das Grundgesetz aufführt, gehören die
Glaubenfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung (hierzu zählt auch die
Pressefreiheit) und die Gewährleistung des Eigentums. Hinzu kommen die Freiheit
von Kunst und Wissenschaft, das Koalitionsrecht, das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis, der grundsätzliche Schutz vor Arbeitszwang und
Zwangsarbeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht, den Wehrdienst
aus Gewissensgründen zu verweigern.
Die Bürgerrechte, die im Gegensatz zu den oben genannten Rechten
nur für deutsche Staatsangehörige gelten, betreffen vorwiegend die freie
berufliche Betätigung. Im Kern zählen hierzu die Versammlungsfreiheit, das
Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen, die Freizügigkeit im Bundesgebiet
(einschließlich der Einreise), die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung,
das Verbot der Auslieferung sowie das Wahlrecht.
Neben die Freiheitsrechte treten die Gleichheitsrechte. Das
Grundgesetz konkretisiert den allgemeinen Satz, dass alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind, durch die Bestimmung, dass niemand wegen seines Geschlechts,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner Religion oder seiner politischen Anschauung
benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ausdrücklich festgelegt ist die
Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Verfassung garantirt schlieβlich
allen Deutschen gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Einzelne Grundrechte können nach der Verfassung unmittelbar durch
Gesetz oder mittelbar aufgrund eines Gesetzes in engen Grenzen eingeschränkt
werden. Niemals aber darf ein Gesetz den Wesengehalt eines Grundrechts
antasten. Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht. Das ist eine der
wichtigsten Neuerungen des Grundgesetzes gegenüber früheren Verfassungen, deren
Grundrechtskataloge mehr den Charakter rechtlich nicht bindender
Programmerklärungen hatten. Heute sind alle drei Staatsgewalten, die Gerichte,
die Verwaltung, die Polizei und die Streitkräfte strikt an die Grundrechte
gebunden. Jeder Bürger hat das Recht, gegen Entscheidungen oder Handlungen des
Staates vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sondern er sich durch sie
in einem seiner Grundrechte verletzt fühlt. Durch den Beeintritt zur
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im
Jahr 1952 ist die Bundesrepublik Deutschland seit 1953 der internationalen
Kontrolle der Menschenrechte unterworfen.
(Tatsachen
über Deutschland)
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